Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung
Grundsteuer leicht gemacht!
Sie haben weder Lust noch Zeit, sich mich der Grundsteuererklärung zu beschäftigen? Die Thömen Steuerberatung nimmt Ihnen diese Aufgabe gerne ab. Schnell, kompetent und zum transparenten Festpreis. Und das unabhängig davon, in welchem Bundesland sich Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie befindet.
Ihre Grundsteuererklärung ist schon so gut wie ausgefüllt.
Wir kümmern uns für Sie um die neue Grundsteuer. Einfach buchen und zurücklehnen. Sie können die Kosten für Ihre Grundsteuererklärung berechnen und online buchen. Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung schnell und zum Festpreis!
Sie können bei uns Ihre Grundsteuererklärung online buchen.
Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung schnell und zum Festpreis! Sie möchten die Grundsteuererklärung am liebsten vom Steuerberater machen lassen?
Sie wünschen den Austausch der Daten nur digital oder nur analog oder digital und analog? Gerne. Wir haben 3 Pakete geschnürt, die einfach, unkompliziert und sicher jeden Weg des Austausches leicht abwickelt. Sie buchen – wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung und versenden die Steuererklärung digital an Ihr Finanzamt. Eine Kopie der Grundsteuererklärung erhalten Sie.
Buchen Sie hier die Erstellung der Grundsteuererklärung einfach und unkompliziert: https://grundsteuererklaerung2022.de.
Weshalb kommt die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Es entschied, dass das bisherige Modell zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Demnach sind die sogenannten Einheitswerte, die bislang zur Ermittlung der Höhe verwendet wurden, veraltet. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von Immobilienbesitzern. Aus diesem Grund verpflichtete das Gericht den Gesetzgeber zur Grundsteuerreform.
Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
Alle Eigentümer von Grundbesitz, unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Bei vermieteten Immobilien ist der Besitzer in der Pflicht, nicht der Verwalter oder Mieter. Auch für Betriebsgrundstücke und solche, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Grundsteuererklärung müssen Sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 digital einreichen. Diese Frist gilt auch für beauftragte Steuerberater. Das Finanzamt wird im Anschluss in einem Bescheid über den errechneten Grundsteuerwert – nicht zu verwechseln mit der neu zu berechnenden Grundsteuer – informieren.
Wie wird die neue Grundsteuer nach der Reform berechnet?
Mit der Grundsteuerreform wird ein Bundesmodell eingeführt, das die meisten Bundesländer umsetzen. Demnach ergibt sich die Grundsteuer aus der Multiplikation der folgenden Werte:
- dem Grundsteuerwert, den das Finanzamt anhand bestimmter Faktoren wie dem
- Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Mietniveau und dem Alter des Gebäudes ermittelt
- der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl
- dem Hebesatz, den die jeweilige Gemeinde festsetzt.
Aufgrund der sogenannten Öffnungsklausel dürfen die Bundesländer eigene Gesetze zur Grundsteuer erlassen.
- Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich für das Bundesmodell entschieden.
- Saarland und Sachsen setzen zwar ebenfalls das Bundesmodell um, weichen aber bei der Höhe der Steuermesszahl ab.
- Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen führen eigene Modelle ein.
Wie hoch wird die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform?
Das lässt sich aktuell nicht individuell berechnen. Wie viel Grundsteuer Sie ab 2025 zahlen müssen, wird Ihnen Ihre Kommune in einem Bescheid mitteilen. Die Gemeinden und Städte haben bereits signalisiert, dass sie die Grundsteuerreform nicht nutzen werden, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer zu erhöhen. Sie werden ihre Hebesätze also anpassen. Einige Immobilienbesitzer werden künftig mehr und andere weniger Grundsteuer bezahlen als bisher. Eine Beispielberechnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Wie oft muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird auch weiterhin jährlich erhoben. Aber erst ab 2025 greift die Grundsteuerreform.
Vermieter können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Die Grundstücke werden künftig alle sieben Jahre neu bewertet, bei größeren Änderungen auch innerhalb dieses Zeitraums.
Wer macht die Steuererklärung für mein Grundstück?
Mit der Grundsteuererklärung können Sie einen Steuerberater Ihrer Wahl schon heute beauftragen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum. Aufgrund der Corona-Krise und den staatlichen Hilfen für Unternehmen sind viele Steuerberater derzeit stark ausgelastet. Lohnsteuerhilfevereine dürfen diese Aufgabe nicht übernehmen.
Als Steuerkanzlei, die sich auf Grundstücksangelegenheiten spezialisiert hat, führen wir die Grundsteuererklärung gerne zum transparenten Festpreis für Sie aus.
Kann ich die Steuererklärung selber machen?
Ja, das ist möglich. In unserem Online-Portal, das Ihnen ab April zu Verfügung steht, können Sie sich unter Download alle Formulare der Grundsteuererklärung sowie eine Anleitung zum Ausfüllen herunterladen. Einreichen müssen Sie die sogenannte Feststellungserklärung aber digital über das Elster-Portal . Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren. In Ausnahmefällen können Eigentümer die Papier-Abgabe per Post beantragen.
Sollten Sie sich letztlich doch dafür entscheiden, die Grundsteuererklärung vom Steuerberater bearbeiten zu lassen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In diesem Fall müssen Sie uns nur digital oder per Post einige Angaben und Dokumente zur Verfügung stellen und wir kümmern uns um alles Weitere.