Aktuelles
Hier finden Sie wichtige neue Themen, Veranstaltungshinweise oder aktuelles aus unserer Kanzlei.
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Staatliche Hilfestellungen in der Corona-Krise
Hier finden Sie Möglichkeiten sich zu informieren, wenn Sie wirtschaftlich von der Coronakrise betroffen sind. Corona Update vom 30.03.2020 Senat bessert nach, Anträge können gestellt werden Entgegen der Pressemitteilung vom 19.03.2020 ist im Antrag der IBB für die Inanspruchnahme der Soforthilfe iHv 5.000 € keine vorrangige Inanspruchnahme von anderen gesetzlichen Leistungen wie Hartz IV vorgesehen. Es muss lediglich versichert werden, dass der Zuschuss notwendig ist um eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. ein Liquiditätsengpass als Folgewirkung der Corona-Pandemie abzuwenden. Darüber hinaus können Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten zusätzlich bis zu 9.000 € und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 € für laufenden betrieblichen Aufwand (Mieten, Leasingaufwendungen, Kreditraten) beantragen. Hier geht’s zum Antrag. Die Wartezeit von ca. zwei Tagen kann genutzt werden um – neben den Unternehmensangaben die man im Kopf hat – folgende Daten bereit zu halten:
- IBAN
- Steueridentifikationsnummer (aus dem letzten Steuerbescheid)
- USt-ID.Nr (sofern Vorsteuerabzugsberechtigt)
- Ausweisdokumentennummer des Personalausweises oder Reisepasses
- die Höhe der für die nächsten drei Monate anfallenden laufenden Kosten, sofern sie unter 9.000 € bzw. 15.000 € liegen
Corona Update vom 23.03.2020 Zusätzlich zu dem vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen kaum helfenden Maßnahmepaket I wie Kredite und Kurzarbeitergeld, welches vor allem eine Massenarbeitslosigkeit verhindern und die Arbeitnehmer schützen soll, ist jetzt klar, wie das Maßnahmepaket II aussehen soll. In den Medien wird von Zuschüssen für Soloselbständige, Künstler und Kleinunternehmer berichtet. Es wird der Eindruck erweckt, dass Geld verschenkt würde, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von der Soforthilfe ist nämlich, dass Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden. Über- oder Doppelkompensationen sollen im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt also die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche. Das bedeutet im Klartext: „Es kann unbürokratisch eine Soforthilfe bis zu 5.000 € beantragt werden, die relativ zeitnah ausgezahlt wird. Bedingung ist aber, dass man beim Jobcenter Harz IV beantragt. Der Harz IV Anspruch wird dann um die Soforthilfe gekürzt, so dass so lange kein weiteres Geld ausgezahlt wird, bis der Harz IV Anspruch mit der Soforthilfe verrechnet ist. Es ist im Gespräch die Vermögensprüfung auszusetzen, was immerhin Unternehmern mit kleinen Rücklagen zugute kommen würde. Sie müssten dann ihre Reserven nicht vorrangig aufbrauchen, sondern könnten die Gewinneinbußen für den Zeitraum der Corona-Krise mit dem Harz IV-Geld überbrücken. Tatsächlich bedeutet „aussetzen“ aber, dass die Vermögensprüfung nachgeholt wird (Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung) und ggf. bewilligtes Geld zurück gezahlt werden muss. Hier finden Sie den vollständigen Text des Senats. (Pressemitteilung vom 19.03.2020) Unternehmer ohne Angestellte: Die Bundesregierung plant einen Zuschuss zu Fixkosten wie Miete. Die Maßnahme soll am Montag, den 23.03.2020 beschlossen werden und dann im Laufe der Woche vom Bundesrat verabschiedet werden. Ein Antrag ist derzeit noch nicht möglich. Der Link zum Antrag folgt, sobald es die Hilfe offiziell gibt. Darüber hinaus sollen Darlehen vergeben werden, was denjenigen, die keine Aufträge nachholen können, wie Caterer, Dozenten etc. aber wenig helfen wird. Zwischenzeitlich bleibt nur der Weg zum Jobcenter, um Harz IV zu beantragen. Um Unterstützung für den Monat März zu erhalten, muss der Antrag spätestens am 31.03.2020 beim zuständigen Amt eingegangen sein. Selbst wenn der Antrag unvollständig sein sollte, ist es zunächst wichtig die Frist zu wahren. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Die wichtigsten Formulare finden Sie hier: Hier finden Sie den Hauptantrag. Hier finden Sie die Anlage EKS (Ihre Einkommensverhältnissen als Unternehmer). Hier finden Sie die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft). Hier finden Sie die Anlage SV (Kranken- und Pflegeversicherung). Hier finden Sie die Anlage VM (Vermögen). Achtung: Es ist im Gespräch die Vermögensprüfung auszusetzen, um auch Menschen mit gewissen Rücklagen einen Zugang zu ermöglichen. Insofern könnte auf das Einreichen dieser Anlage so lange verzichtet werden, wie die Arbeitsagentur sie nicht einfordert. Hier finden Sie die Ausfüllhinweise zum Hauptantrag. Hier finden Sie die Ausfüllhinweise zur Anlage EKS Hier finden Sie alle verfügbaren Anlagen. Ständig aktualisiert wird folgende Webseite, die alle Maßnahmen zusammenfasst. Lesen Sie auch in der Rubrik Service Steuernachrichten rund um die aktuelle Corona-Krise
Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2020
Im Auftrag des Maganzins brandeins hat Statista Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermittelt. Schön, dass wir auch dazu gehören.
Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2019
Im Auftrag des Handelsblatts hat das Marktforschungsunternehmen S.W.I. Finance Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ermittelt. Insgesamt beteiligten sich 4.129 Steuerberater und 791 Wirtschaftsprüfer an der Studie, davon schafften es 657 Steuerberater und 103 Wirtschaftsprüfer in die Bestenliste. Die Auszeichnungen erfolgten nach Stadt, Sachgebiet, Branche und Gesamtwertung. Hier finden Sie eine Liste mit den besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Focus Spezial – Top Steuerkanzlei 2019
Auch in der am 06.03.2019 erschienen Ausgabe Focus Spezial wurde meine Kanzlei für folgende Fachgebiete ausgezeichnet:
Hier geht’s zum Gratulationsschreiben: Focus Spezial
Focus Spezial – Top Steuerkanzlei 2018
Ich freue mich in der am 20.02.2018 erscheinenden Spezialausgabe des Focus Magazin in der Liste der 300 TOP-Steuerkanzleien Deutschlands gelistet zu sein. Die Auszeichnung erfolgt für folgende Fachbereiche:
- Allgemeine Beratung und Steuererklärung
- Rechnungswesen
- Personalwesen
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaft, Schenkung und Nachlassverwaltung
Hier geht’s zum Gratulationsschreiben: Focus Spezial
Beste Steuerberater 2017 – Das Handelsblatt zeichnet aus
Am 17.03.2017 hat das Handelsblatt auf Handelsblatt.com eine Liste mit den Top-Steuerberatern der 30 größten deutschen Städte veröffentlicht. Wir freuen uns, dass die Thömen Steuerberatung wegen ihrer Fachkompetenz in der Bundeshauptstadt Berlin wieder zu den bestplatzierten Kanzleien gehört. Die Umfrage basiert auf einer Marktforschung des S.W.I. Finance Marktforschungsinstitut. Hier geht’s zum Artikel: http://www.handelsblatt.com/finanzen/nach-staedten-das-sind-deutschlands-top-steuerberater/19500188.html#berlin
Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung zwingend Umfang und Art der sonstigen Leistung oder Menge und Art der gelieferten Gegenstände enthalten.
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2015 – 7 K 15090/13, rkr. Veräußert der Unternehmer Haushaltswaren in angemieteten Lokalen im Rahmen sogenannter Verkaufsfahrten und beauftragt er Dritte mit der Organisation der Verkaufsfahrten, so genügen die Rechnungen der mit der Organisation beauftragten Unternehmen in folgendem Fall nicht den Anforderungen an eine ausreichende Leistungsbeschreibung iSd § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG. Als Leistung ist lediglich „Planung Besucher“ oder „Vorplanung“ in einer bestimmten Kalenderwoche angeben. Wenn dadurch unklar bleibt, von wo aus, an welchem Ort und an welchem Tag genau eine Verkaufsfahrt stattgefunden hat, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Fazit: Dieses Urteil zeigt wieder einmal, dass Sie als Rechnungsempfänger gerade bei sonstigen Leistungen auf die Formulierung achten müssen. Das heißt diese darf nicht zu allgemein gehalten, sondern sie muss genau beschrieben sein. Weitere Beispiele für eine ungenügende Leistungsbeschreibung sind: Reinigungsarbeiten, Malerarbeiten, Fliesenlegen, Dachausbau. Wenn aber die so bezeichneten Leistungen durch das Objekt (Haus, Wohnung), den Zeitraum der Leistungserbringung (Datum oder von/bis) sowie den Umfang der erbrachten Leistungen konkretisiert werden, genügt die Leistungsbeschreibung den gesetzlichen Anforderungen. Hierbei ist es gleichgültig ob nach Stunden oder nach Anzahl der gereinigten/gemalerten/gefliesten Zimmer – konkretisiert wird .
Beste Steuerberater 2016 – Das Handelsblatt zeichnet aus
Am 11.2.2016 hat das Handelsblatt auf Handelsblatt.com eine Liste mit den Top-Steuerberatern – sortiert nach Branchen – veröffentlicht. In fünf Branchen wurden je 10 Kanzleien ausgezeichnet. Wir freuen uns, dass die Thömen Steuerberatung wegen ihrer Fachkompetenz in der Bundeshauptstadt Berlin zu den bestplatzierten Kanzleien gehört. Die Umfrage basiert auf einer Marktforschung des S.W.I. Finance Marktforschungsinstitut. Hier geht’s zum Artikel: www.handelsblatt.com/finanzen/top-steuerberater-top-steuerberater-nach-fachgebiet-und-branche/12927854.html#freiberufler